Diagnostik
Heilpädagogische Spieltherapie
Heilpädagogische Förderung
Psychomotorik
Elternberatung

"Der Mensch ist nur da ganz Mensch, wo er spielt." (Friedrich Schiller)
Gertrud Rampp
Heilpädagogin (M.A.)
Staatlich anerk. Erzieherin
Psychotherapeutin (HPG)
Für wen ist die Heilpädagogik geeignet?
Das Angebot meiner heilpädagogischen Praxis richtet sich an Vorschulkinder, Schulkinder und deren Eltern. Dabei biete ich sowohl Einzelarbeit als auch Förderung in Kleingruppen an.
Indikationen für die heilpädagogische Frühförderung sind:
- Entwicklungsauffälligkeiten
- Wahrnehmungsstörungen
- Verhaltensauffälligkeiten
- Auffälligkeiten und Einschränkungen in Grob- und Feinmotorik
- Aufmerksamkeitsstörungen
- Hyperkinetische Störungen
- Störungen des Sozialverhaltens
- Aggressiv-oppositionelles Verhalten
- Ängstliches Verhalten
- Trennungs- und Scheidungsproblematik
- Trauer- und Verlusterlebnisse
Die allgemeinen Ziele der heilpädagogischen Begleitung sind eine emotionale Stärkung des Kindes sowie die Anregung seiner Spiel- und Bewegungsfreude. Altersadäquat sollte jedes Kind in der Heilpädagogik zu seiner individuellen Spiel- und Ausdrucksfähigkeit finden.
Warum heilpädagogische Spieltherapie?
In ihrer Grundkonzeption ist die heilpädagogische Spieltherapie eine tiefenpsychologisch-fundierte Kindertherapie, orientiert an dem personenzentrierten Ansatz nach C. Rogers. Dem Kind wird ein sicherer, geschützter und freier Spiel- und Beziehungsraum zur Verfügung gestellt. Hier wird dem Kind eine positive und gelingende Beziehung ermöglicht.
Das freie Spiel ist die Sprache des Kindes. Im Spiel werden Probleme thematisiert und Bewältigungsmöglichkeiten erarbeitet. Das Kind wendet sich in den Spielinszenierungen aktuell dem Thema zu, das es zu seiner inneren Entwicklung braucht. Deshalb steht dem Kind ein breites Angebot an Spielmaterialien zur Verfügung, das für die entsprechende Alters- und Entwicklungsstufe geeignet ist.
"Nicht gegen den Fehler, sondern für das Fehlende." (Paul Moor)
Wozu heilpädagogische Förderung?
In der heilpädagogischen Förderung sollen die Stärken und Fähigkeiten des Kindes in allen Bereichen unterstützt und die Entfaltung seiner Entwicklungspotentiale angeregt werden.
Eine gelungene Beziehungsgestaltung ist die Basis der menschlichen Entwicklung.
Die heilpädagogische Verantwortung besteht darin, die spezifischen Bedürfnisse des entwicklungsauffälligen Kindes wahrzunehmen, aus seiner Lebenssituation heraus zu deuten und entsprechend zu beantworten.
Das heilpädagogische Angebot kann das Kind motivieren, selbst aktiv zu werden und den nächsten Entwicklungsschritt zu wagen.
Was ist Psychomotorik?
Mit dem Wort Psychomotorik wird die Einheit von seelischen und körperlichen Vorgängen in der Bewegung bezeichnet. Bewegung ist ein wichtiges Ausdrucksmittel. Das Kind lernt über Bewegung Kontaktaufnahme zu anderen Kindern, Rücksichtnahme und Kooperation. Durch die Bewegung wird ein Teil der kindlichen Persönlichkeit ausgedrückt. Zugleich wird die körperliche Kraft, Ausdauer und Geschicklichkeit gestärkt.
Insbesondere Kinder, die in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind, erleben wichtige Momente von Selbstwirksamkeit und der Erfahrung: "Das kann ich schon.". Begleiterscheinungen von Entwicklungsbeeinträchtigungen und schwierigen Lebenssituationen können oft positiv beeinflusst werden. Die Psychomotorik ist ein Modell der Persönlichkeitsbildung. Sie unterstützt das Kind, um sich in seiner Persönlichkeit frei zu entfalten und zu entwickeln.
In welchem Umfang findet die heilpädagogische Maßnahme statt?
In einem Vorgespräch wird die Thematik des Kindes geklärt. Der Entwicklungsstand Ihres Kindes wird in einem diagnostischen Prozess erarbeitet. Die Psychomotorik mit ihren Bewegungsangeboten, eine heilpädagogische Spieltherapie oder eine gezielte Wahrnehmungsförderung bilden den Schwerpunkt, um die Entwicklung Ihres Kindes möglichst altersgerecht zu unterstützen. Dazu begleitend findet eine Elternberatung je nach Bedarf im Abstand von 4-6 Wochen statt. Die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 113 Abs. 2 Nr. 3 sowie nach § 112 Abs. 1 Satz 3 SGB IX i.V.m. § 79 SGB IX übernommen werden. Die Praxis ist vom Berufsverband Heilpädagogik e.V. zertifiziert.